Reisevorbereitungen
Kindergeld

Kindergeld bei Auslandsaufenthalten

Bekommst du noch Kindergeld, wenn du bei uns eine Freiwilligenarbeit im Ausland machst? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. In folgendem Artikel stellen wir dir zusammen, wann du weiter Geld bekommst.

Von Marius Rautenberg

Abhängig vom Alter

Kindergeld für Minderjährige

Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, bekommst du ohne Probleme Kindergeld (Dafür ergeben sich andere Besonderheiten. Siehe: Teilnahme unter 18).

Kindergeld in der Ausbildung bis 25

Wenn du bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres in Deutschland als Schüler*in, Auszubildende*r oder Student*in gemeldet bist, bekommst du weiter Kindergeld.  

Solltest du unter 25 sein, aber die anderen Kategorien nicht erfüllen, gibt es trotzdem Möglichkeiten Kindergeld zu bekommen.

Abhängig von der Dauer und den erworbenen Kenntnissen

4 Monate Übergangszeit

In einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen Schule, Ausbildung und Studium bekommst du weiterhin Kindergeld. Dies ist ohnehin oft eine geeignete Zeit, um ins Ausland zu gehen.

Vermittlung von Fähigkeiten

Wenn du länger als 4 Monate in ein Projekt gehen möchtest, kannst du Kindergeld bekommen, wenn du relevante Fähigkeiten für Studium oder Beruf erwirbst.  

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du ein Praktikum machst, das Voraussetzung für Studium oder eine Ausbildung ist. Auch der Erwerb von sozialen Kompetenzen oder Sprachfähigkeiten kann dir als relevant angerechnet werden.

Keine eindeutige Rechtslage

Gerade im Bereich der erworbenen Fähigkeiten ist die Gesetzeslage schwammig formuliert. Im Zweifelsall kann das von der*dem jeweiligen Sachbearbeiter*in unterschiedlich bewertet werden. Am besten kontaktierst du daher frühzeitig deine Familienkasse. Um den Erwerb wichtiger Fähigkeiten zu beweisen, stellen wir dir gerne eine Teilnahmebestätigung aus.