AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisebedingungen der ManaTapu GmbH für Buchungen gültig bis einschließlich 30.06.2018: zu den AGB

Reisebedingungen der ManaTapu GmbH für Buchungen gültig ab dem 01.07.2018

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt zwischen dir als Kunden (Vertragspartner, der im Regelfall auch selbst Reiseteilnehmer sein wird) und Manatapu GmbH, Hohenlindener Str.1, 81677 München, nachfolgend „Manatapu“ oder „wir“ abgekürzt, des bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages in Form eines Auslandspraktikum-, Freiwilligenarbeit- oder Sabbaticalprogramms. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lies dir daher diese Reisebedingungen vor deiner Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, deine Verpflichtungen als Kunde

1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Reiseangebots von Manatapu und der Buchung/Anmeldung, die du verbindlich gegenüber Manatapu durch die Anmeldung abgibst, sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Manatapu für die jeweilige Reise, soweit dir diese bei Angebotsabgabe vorliegen.
b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von Manatapu nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von Manatapu zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Manatapu vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Manatapu vor, an das Manatapu für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Manatapu bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und du innerhalb der Bindungsfrist Manatapu die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärst.
d) Die von Manatapu gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
e) Du haftest für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die du die Buchung vornimmst, wie für deine eigenen, soweit du eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hast.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Anmeldung/Buchung bietest du Manatapu den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Anmeldung/Buchung bist du 15 Werktage gebunden. Die Anmeldung ist unter Vorlage deiner Bewerbungsunterlagen vorzunehmen.
b) Der Vertrag kommt nach Überprüfung deiner Bewerbungsunterlagen durch Manatapu mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Manatapu zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir dir eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dir ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie dir in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern du nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hast, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. Dein Anspruch auf Erteilung der Buchungsbestätigung durch Manatapu besteht nicht. Manatapu ist frei in der Entscheidung, die Anmeldung/Buchung von dir unter Berücksichtigung deiner Bewerbungsunterlagen anzunehmen oder nicht.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dir wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von Manatapu erläutert.
b) Dir steht zur Korrektur deiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen deines gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Manatapu im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wirst du darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietest du Manatapu den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot bist du 15 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. Du übermittelst Manatapu in weiterer Folge deine Bewerbungsunterlagen.
f) Dir wird der Eingang deiner Onlinebuchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Deine Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend deiner Buchungsangaben. Manatapu ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot von dir unter Berücksichtigung deiner Bewerbungsunterlagen anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Manatapu an dich zu Stande.

1.4. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

2.1. Manatapu und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und wir dir einen Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben haben. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und sich nichts anderes aus der Ausschreibung ergibt. Bei Buchungen kürzer als 21 vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Leistest du die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht von dir besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und dich mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Manatapu nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Manatapu vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Manatapu ist verpflichtet, dich über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von dir, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, bist du berechtigt, innerhalb einer von Manatapu gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärst du nicht innerhalb der von Manatapu gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Manatapu für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dir der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preiserhöhung, Preissenkung

4.1. Manatapu behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Manatapu dich in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann Manatapu den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Manatapu vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Manatapu von dir verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Manatapu verteuert hat.

4.4. Wir sind verpflichtet, dir auf dein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Manatapu führt. Hast du mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Manatapu zu erstatten. Manatapu darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Manatapu tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Manatapu hat dir auf dein Verlangen hin nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend bei dir zulässig.

4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % bist du berechtigt, innerhalb einer von Manatapu gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärst du nicht innerhalb der von Manatapu gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch dich vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1. Du kannst jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Manatapu unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dir wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2. Trittst du vor Reisebeginn zurück oder trittst du die Reise nicht an, so verliert Manatapu den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Manatapu eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Manatapu unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. Manatapu hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

a) Freiwilligenarbeit Programme
bis einschließlich 60. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 59. bis einschl. 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 14. bis einschl. 07. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichtantritt der Reise 80 %

b) Auslandspraktika Programme
bis einschließlich 60. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 59. bis einschl. 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 14. bis einschl. 07. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichtantritt der Reise 90 %

c) Sabbatical Programme
bis einschließlich 60. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 59. bis einschl. 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 29. bis einschl. 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 14. bis einschl. 07. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichtantritt der Reise 90 %

5.4. Dir bleibt es in jedem Fall unbenommen, Manatapu nachzuweisen, dass Manatapu überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Manatapu geforderte Entschädigungspauschale.

5.5. Manatapu behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Manatapu nachweist, dass Manatapu wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Manatapu verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6. Ist Manatapu infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Manatapu unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.7. Dein gesetzliches Recht, gemäß § 651 e BGB von Manatapu durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie Manatapu 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen

6.1. Dein Anspruch nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Manatapu keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB dir gegenüber gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf deinen Wunsch hin dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Manatapu bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt von dir pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 500,00 pro betroffenen Reisenden.

6.2. Deine Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmst du einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Manatapu bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hast du keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe dich nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Manatapu wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1. Manatapu kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn du ungeachtet einer Abmahnung von Manatapu nachhaltig störst oder wenn du dich in solchem Maß vertragswidrig verhältst, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Manatapu beruht.

8.2. Kündigt Manatapu, so behält Manatapu den Anspruch auf den Reisepreis; Manatapu muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Manatapu aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Deine Obliegenheiten

9.1. Reiseunterlagen
Du hast Manatapu oder seinen Reisevermittler, über den du die Pauschalreise gebucht hast, zu informieren, wenn du die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein, Reiseunterlagen) nicht innerhalb der von Manatapu mitgeteilten Frist erhältst.

9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kannst du Abhilfe verlangen.
b) Soweit Manatapu infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kannst du weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Du bist verpflichtet, deine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Manatapu vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Manatapu vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Manatapu unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Manatapu zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Manatapu bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Du kannst jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den du die Pauschalreise gebucht hast, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von Manatapu ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Willst du den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hast du Manatapu zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Manatapu verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Du wirst darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von dir unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Manatapu können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Manatapu, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet dich nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

10. Beschränkung der Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung von Manatapu für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

10.2. Manatapu haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für dich erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Manatapu sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

10.3. Manatapu haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Manatapu ursächlich geworden ist.

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hast du gegenüber Manatapu geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

12.1. Manatapu informiert dich bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Manatapu verpflichtet, dir die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Manatapu weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, werden wir dich darüber informieren.

12.3. Wechselt deine als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Manatapu dir unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von Manatapu oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von MANATAPU einzusehen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1. Manatapu wird dich über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

13.2. Du bist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu deinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Manatapu nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13.3. Manatapu haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn du Manatapu mit der Besorgung beauftragt hast, es sei denn, dass Manatapu eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

14.1. Manatapu weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Manatapu nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Manatapu verpflichtend würde, informiert Manatapu die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Manatapu weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Manatapu die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Manatapu ausschließlich am Sitz von Manatapu verklagen.

14.3. Für Klagen von Manatapu gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Manatapu vereinbart.

Reiseveranstalter ist:

Manatapu GmbH
Hohenlindener Str. 1
81677 München
Germany

Geschäftsführer: Steffen Mayer
Gerichtsstand: München
Handelsregister: HRB225752
USt-IdNr.: DE306810339
Telefon: 089 / 958 429 38
E-Mail: info@manatapu.de
Internet: www.manatapu.de

Stand: 06/2018
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